Welche Vorschriften dürfen Arbeitgeber bezüglich der Arbeitskleidung festlegen?

Die Form und Art der Berufsbekleidung kann der Arbeitgeber in seinen Betriebsvereinbarungen festlegen. Die Vereinbarung von Kleidervorschriften in einem Einzelvertrag ist ebenso möglich. Grundsätzlich sollte die Arbeitskleidung, die von Ihrem Unternehmen gestellt werden muss, verschiedene Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehört die Anforderung, dass die Berufsbekleidung die Privatkleidung vor Verunreinigungen schützt. Zeitgleich muss die Workwear Bewegungsfreiheit bieten und die Trägerin oder den Träger vor gefährlichen Einflüssen (Chemikalien, herunterfallende Gegenstände usw.) schützen.

Wie sehen die arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Arbeitskleidung aus?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anforderungen an die Arbeitskleidung finden sich im Arbeitsschutzgesetz. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu gehört die Bereitstellung geeigneter Arbeitskleidung und Schutzkleidung wie der Helm oder die Arbeitshandschuhe. Im § 3 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ist unter anderem aufgeführt, dass Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen müssen, basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung. Diese Maßnahmen schließen die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ein. Als Arbeitgeber dürfen Sie vorschreiben, welche Arbeitskleidung getragen werden muss, wenn dies aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen notwendig ist.

Tipp: Als Arbeitgeber sollten Sie bei der Anschaffung der Kleidung (Arbeitskleidung oder Schutzkleidung) immer auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Normen achten. Die Kleidung, welche Sie erwerben und Ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen, sollte beispielsweise die Norm DIN EN ISO 13688 erfüllen. Diese Allgemeine Norm legt Anforderungen an Unschädlichkeit, Größenbezeichnung, Ergonomie, Abnutzung und Verträglichkeit von Schutzkleidung fest.

Allgemeine Dresscodes am Arbeitsplatz

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich einen Dresscode festlegen, der das Erscheinungsbild der Mitarbeiter im Sinne des Unternehmensimages steuert. Dies kann von formeller Kleidung wie Anzügen und Kostümen bis hin zu einer eher legeren Kleidungspolitik reichen. Solche Vorschriften müssen jedoch klar kommuniziert werden, nicht diskriminierend sein und sollten sich auf das berufliche Umfeld beziehen. Die Berufsbekleidung für die Gastronomie ist ein gutes Beispiel für eine Berufsbekleidung, die eine Einheitlichkeit darstellt und das Image des Unternehmens unterstützt.

Diskriminierungsfreie Umsetzung ist entscheidend, was bedeutet, dass der Dresscode keine Gruppe von Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Religion, ethnischer Herkunft oder anderen geschützten Merkmalen benachteiligen darf. Beispielsweise kann das Verbot bestimmter Kopfbedeckungen religiöse Diskriminierung darstellen, es sei denn, es ist aus Sicherheitsgründen am Arbeitsplatz gerechtfertigt.

Schutzkleidung und Sicherheit-Welche Anforderungen muss diese Kleidung erfüllen?

In vielen Branchen wie der Baubranche, der chemischen Industrie oder im Gesundheitswesen ist das Tragen von Schutzkleidung vorgeschrieben, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Bereitstellung der Schutzkleidung ist in der Regel Aufgabe des Arbeitgebers. Dazu zählen zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Helme, Schutzbrillen und spezielle Overalls. Die Kosten für diese Kleidung dürfen nicht auf die Mitarbeiter übertragen werden. Schutzkleidung, zu der auch die Warnkleidung gehört, müssen technische, ergonomische und organisatorische Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten effektiv zu gewährleisten. Die genauen Anforderungen an die Schutzkleidung sind im Arbeitsrecht verankert. Dieses legt in einem Paragrafen zusätzlich fest, dass der Arbeitgeber zur Bereitstellung der Arbeitskleidung verpflichtet ist. Er trägt die Anschaffungskosten und die Aufwendungen für die Reinigung.

Welche Dienstkleidung und Schutzkleidung der Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt bekommt, das wird meist im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten. Im Falle einer Kündigung kommt es oft dazu, dass die Arbeitskleidung an das Unternehmen zurückgegeben werden muss. Auch hierzu sollten alle wichtigen Regelungen im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Arbeitgeber haben das Recht, Vorschriften für die Arbeitskleidung zu erlassen, müssen dabei jedoch eine Reihe rechtlicher Rahmenbedingungen beachten. Die Regelungen sollten klar definiert, gerecht und diskriminierungsfrei sein sowie der Sicherheit und dem professionellen Image des Unternehmens dienen. Welche Anforderungen die Arbeitskleidung zu erfüllen hat, wird vom Arbeitsrecht und dem Arbeitsschutzgesetz geregelt. Dort sind alle relevanten Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finden.

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